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Güstrow vergibt Erbbaurecht und verlängert Baufrist

Der Hauptausschuss der Stadt Güstrow hat zwei wichtige Entscheidungen zu Grundstücken und Bauverpflichtungen getroffen.

In Güstrow (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) hat der Hauptausschuss am 25. Juni 2026 über zwei Themen entschieden. Dabei ging es vor allem um die Nutzung von Grundstücken und bestehende Bauverpflichtungen.

Zuerst hat der Ausschuss beschlossen, ein Erbbaurecht zu vergeben. Das Besondere an diesem Deal ist, dass es eine Kaufoption gibt. Das bedeutet, dass der Nutzer des Grundstücks die Möglichkeit hat, das Land später auch komplett zu kaufen.

Zusätzlich gab es eine Entscheidung zu einem älteren Projekt aus dem Jahr 2020. Hierbei geht es um eine Bauverpflichtung, also die Pflicht, auf einem Grundstück tatsächlich zu bauen. Die Stadt hat nun entschieden, dass die Frist für diese Verpflichtung verlängert wird. Die neue Deadline ist der 1. Februar 2028.

Beide Punkte wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen. Da es sich um interne Beschlüsse handelt, liegen weitere Details zu den betroffenen Grundstücken bislang nicht vor.

Quelle: Güstrow – zur Originalmeldung

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