Güstrow vergibt Erbbaurecht und verlängert Baufrist
In Güstrow (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) hat der Hauptausschuss am 25. Juni 2026 in einer nicht öffentlichen Sitzung über zwei Themen entschieden.
Zuerst ging es um ein Grundstück. Die Stadt hat beschlossen, ein Erbbaurecht zu vergeben. Das bedeutet, dass jemand das Land nutzen darf. In dem Vertrag ist zudem eine Kaufoption enthalten, mit der das Grundstück später eventuell ganz gekauft werden kann.
Neben dieser Vergabe gab es eine Entscheidung zu einer bestehenden Bauverpflichtung. Hierbei geht es um einen älteren Beschluss aus dem Jahr 2020. Die Stadt hat nun entschieden, die Frist für den Bau zu verlängern. Die neue Deadline ist der 1. Februar 2028.
Welches Grundstück genau betroffen ist oder wer das Erbbaurecht erhält, wurde in dem Protokoll nicht genannt, da die Sitzung nicht öffentlich war. Weitere Details liegen bislang nicht vor.
Quelle: Güstrow – zur Originalmeldung