Großrazia gegen Waffenhandel in Berlin und Hamburg
Am Dienstag gab es einen riesigen Schlag gegen den Waffenhandel. Rund 240 Beamte waren im Einsatz, um zwölf verschiedene Orte gleichzeitig zu durchsuchen. Dabei halfen Spezialkräfte aus Berlin, Brandenburg und Hamburg zusammen. Auch Hunde und Experten für Geldwäsche und digitale Beweise waren mit dabei. Insgesamt standen sechs Menschen im Visier der Ermittler, die zwischen 40 und 66 Jahre alt sind.
In Hamburg fanden die Beamten drei scharfe Schusswaffen und etwa 1.000 Patronen. Zwei der Waffen waren zwar legal angemeldet, wurden aber trotzdem mitgenommen, um zu prüfen, ob die Besitzer die Regeln eingehalten haben. Die dritte Waffe war komplett illegal. Außerdem beschlagnahmten die Polizisten dort 6.000 Euro in bar.
Ein weiterer Schwerpunkt lag im Berliner Stadtteil Moabit (Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland). In Geschäftsräumen fanden die Ermittler drei weitere scharfe Waffen und Munition. Doch dort lag noch viel mehr: Die Polizei sicherte 1.700 Kilogramm Wasserpfeifentabak, der wohl nicht versteuert wurde. Zudem fanden sie 500 Vapes, 135 Dosen Nikotinbeutel, 16 Packungen Snus und rund 36.000 Euro Bargeld. Besonders auffällig waren mehr als 100 Blankokennzeichen, ein Elektroimpulsgerät, ein Handy und viele gefälschte Markenartikel.
Ein 40-jähriger Tatverdächtiger stand besonders im Fokus. An seiner Geschäftsadresse in Berlin fanden die Beamten drei scharfe Schusswaffen. In seiner Wohnung entdeckten sie weitere Munition, Goldbarren und rund 84.000 Euro in bar. In einer Laube, die der Mann ebenfalls nutzte, versteckte er zusätzlich etwa 850 scharfe Patronen.
Insgesamt nahm die Polizei sieben illegale scharfe Waffen, eine große Menge Munition und Bargeld im sechsstelligen Bereich mit. Die Menschen, die bei den Durchsuchungen angetroffen wurden, konnten nach den Maßnahmen wieder gehen.
Die Ermittlungen des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft Berlin dauern an. Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.