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Großkrotzenburg: Dritte Rate für Steuern und Müll fällig

Die Gemeindekasse erinnert an wichtige Zahlungsfristen im August. Wer zu spät zahlt, muss mit Mahngebühren rechnen.

In Großkrotzenburg (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) wird es für viele Bürger und Unternehmer im August teurer, wenn sie die Fristen verpassen. Am 15. August 2026 ist die dritte Rate für mehrere Abgaben fällig. Das betrifft die Grundsteuer A und B sowie die Müllgebühren. Auch die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer müssen bis zu diesem Datum bei der Gemeindekasse eingegangen sein.

Wie viel Geld genau zu zahlen ist, steht in den aktuellen Bescheiden für die Grundbesitzabgaben oder die Gewerbesteuer. Die Gemeinde warnt deutlich vor Verspätungen: Alle Beträge, die bis zum 15. August nicht bezahlt wurden, werden automatisch angemahnt. Sobald das Mahnschreiben verschickt wird, fallen zusätzliche Mahngebühren an.

Zudem gibt es Säumniszuschläge. Diese entstehen, sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Für jeden angefangenen Monat, in dem das Geld fehlt, wird dieser Zuschlag erhoben. Wer dann weitere drei Wochen wartet, riskiert, dass die Gemeinde Vollstreckungsaufträge ausschreibt, um die Steuern, Gebühren und Mahnkosten einzutreiben.

Um diesen Stress zu vermeiden, rät die Gemeindekasse zu einem SEPA-Lastschriftmandat. So wird das Geld automatisch eingezogen. Das passende Formular dafür gibt es auf der Webseite der Gemeinde unter: https://www.grosskrotzenburg.de/rathaus-politik/service/formulare/

Quelle: Großkrotzenburg – zur Originalmeldung

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