Gronau erinnert an Pflichten bei der Straßenreinigung
In Gronau (Nordrhein-Westfalen) gibt es offenbar Probleme mit der Sauberkeit vor den Haustüren. Die Stadtverwaltung berichtet von vielen Hinweisen und Beschwerden über schmutzige Gehwege und Straßen. Deshalb erinnert die Stadt nun alle Eigentümer und Erbbauberechtigten an ihre Pflichten.
Wer für die Reinigung zuständig ist und was genau getan werden muss, steht in der Satzung über die Straßenreinigung. In einem speziellen Straßenverzeichnis ist genau aufgelistet, welche Aufgabe für welche Straße gilt. In manchen Fällen müssen die Besitzer die Fahrbahn bis zur Mitte reinigen. Wenn nur auf einer Seite der Straße jemand zuständig ist, muss dieser die gesamte Breite vor seinem Grundstück säubern. Wer für den Gehweg verantwortlich ist, muss diesen in der kompletten Breite von Unkraut, Laub und Müll befreien.
Auch öffentliche Pflanzbeete, die zwischen Straße und Grundstück liegen, fallen in die Verantwortung der Anlieger. Hier müssen Müll, Zigarettenstummel und Unkraut entfernt werden. Für die eigentliche Gartenpflege, wie das Düngen oder Gießen, ist die Stadt jedoch zuständig.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Schmutz und Laub nicht einfach in die Straßenrinne gefegt werden dürfen. Alles muss eigenständig entsorgt werden. Als Richtwert gilt, dass Fahrbahn und Gehweg mindestens einmal pro Woche gereinigt werden sollten.
Ein weiterer Punkt ist die Verkehrssicherheit. Hecken und Sträucher, die in den öffentlichen Bereich ragen, müssen zurückgeschnitten werden. Das muss mindestens bis zur Grundstücksgrenze geschehen und ist das ganze Jahr über erlaubt.
Wer seine Pflichten ignoriert, riskiert Ärger mit den Behörden. Verstöße gegen die Satzung können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Die Stadt bittet daher alle Bürger, mitzuhelfen, damit das Stadtbild sauber bleibt.
Quelle: Gronau – zur Originalmeldung