Grevenbroich: Grundstückseigentümer müssen Hecken und Bäume stutzen
In Grevenbroich (Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen) wachsen Hecken und Bäume in der aktuellen Zeit besonders schnell. Das führt oft dazu, dass Äste in die Straße ragen oder Gehwege zu eng werden. Besonders gefährlich ist es an Kreuzungen und Einmündungen, wenn die Sicht versperrt ist oder Verkehrsschilder komplett zugewachsen sind.
Die Stadt erinnert nun daran, dass die Eigentümer der Grundstücke dafür verantwortlich sind, dass der öffentliche Raum sicher bleibt. Wer seine Pflanzen nicht stutzt und dadurch einen Unfall verursacht, kann für die Schäden haftbar gemacht werden.
Es gibt dabei klare Maße, die eingehalten werden müssen. Über Straßen müssen mindestens 4,50 Meter Platz sein. Auf Gehwegen sind es 2,20 Meter und auf Radwegen 2,50 Meter. Auch neben den Wegen muss ein Streifen von 50 Zentimetern frei bleiben. Diese Regeln basieren auf dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Beim Schneiden gibt es jedoch wichtige Fristen wegen des Artenschutzes. Ein großer Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ist eigentlich nur bis Ende Februar und dann wieder ab Anfang Oktober erlaubt. Wer nur einzelne Äste korrigiert, darf das ganze Jahr über machen. Eine wichtige Ausnahme gilt aber immer: Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, müssen die Pflanzen sofort und unabhängig vom Datum zurückgeschnitten werden.
Wer eine Aufforderung der Stadtbetriebe Grevenbroich zum Rückschnitt ignoriert, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Stadt kann Bußgelder verhängen. Zudem kann die Stadt die Pflanzen auf Kosten des Eigentümers selbst entfernen lassen.
Weitere Informationen finden Bürger im Online-Portal der Stadt unter: https://grevenbroich.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17980/show