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Grafschaft Bentheim: Wasserknappheit führt zu strengen Gießverboten

Wegen anhaltender Trockenheit schränkt der Landkreis die Wasserentnahme ein. Wer zwischen 12 und 18 Uhr gießt, verstößt ab sofort gegen die Regeln.

In der Grafschaft Bentheim (Südwesten von Niedersachsen) wird das Wasser knapp. Die Flüsse Vechte und Dinkel führen nur noch sehr wenig Wasser, und auch das Grundwasser ist auf einem historischen Tiefstand. Da es absehbar nicht bald regnet, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt seit Freitag, dem 7. August 2026, und bleibt bis zum 31. Oktober 2026 in Kraft.

Das bedeutet für alle Bewohner und Betriebe im Kreis: Ab sofort ist es verboten, Wasser mit Pumpen aus Flüssen oder Bächen zu entnehmen, um damit Pflanzen zu bewässern. Das gilt sogar dann, wenn man eigentlich eine offizielle Erlaubnis dafür hätte.

Zudem gibt es ein zeitliches Verbot für die Beregnung. Zwischen 12 und 18 Uhr dürfen keine privaten oder öffentlichen Grünflächen, Sportplätze oder Felder gegossen werden. Das gilt egal, woher das Wasser kommt – egal ob aus dem eigenen Brunnen oder aus der Leitung.

Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Wer Tröpfchenbewässerungen, Gießwagen oder Düsenwagen nutzt, darf dies weiterhin. Auch Pflanzen unter Glas oder in Töpfen auf geschlossenen Flächen sind von der Zeitbeschränkung nicht betroffen.

Roberto Goncalves, der Umweltchef des Landkreises, erklärt, dass Gießen in der Mittagshitze sowieso keinen Sinn mache. Das Wasser verdunstet einfach, bevor es die Wurzeln erreicht. Wer morgens oder abends gießt oder Regenwasser nutzt, hilft dabei, die Vorräte zu schonen.

Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach aktuellem Stand nicht gefährdet. Die Maßnahmen sollen verhindern, dass die Lage noch schlimmer wird. Die Details zur Verfügung sind im Amtsblatt des Landkreises zu finden.

Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim – zur Originalmeldung

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