Goldbach: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
In Goldbach (Landkreis Aschaffenburg) ist es ab sofort verboten, Wasser aus fließenden Gewässern zu entnehmen. Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich zum 31. August 2026. Das Verbot betrifft auch das einfache Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen, was normalerweise ohne Genehmigung erlaubt ist.
Nur wer eine ausdrückliche Erlaubnis vom Landratsamt hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Ende August wird die Lage neu bewertet. Dann entscheidet die Behörde, ob das Verbot verlängert wird oder ausläuft.
Der Grund für die harte Maßnahme ist die extreme Trockenheit. Laut Wasserwirtschaftsamt haben die Hitze und der fehlende Regen in den letzten Wochen die Grundwasserstände und die Natur in den Bächen stark geschädigt. Besonders kleine Gewässer sind betroffen. Der Main ist von dem Verbot jedoch ausgenommen.
Die Zahlen verdeutlichen die Lage: Seit Ende April fiel in der Region nur etwa 30 bis 45 Prozent des Regens, der normalerweise in diesem Zeitraum fällt. Das ist sogar weniger als in den extremen Trockenjahren 1976 und 2003. Bei 80 Prozent der Messstellen ist das Grundwasser niedrig, die Hälfte davon ist sogar sehr niedrig. An einigen Stellen wurden neue Tiefstwerte gemessen.
Fast alle Oberflächengewässer im Landkreis führen derzeit Niedrigwasser. Einige Abschnitte sind bereits komplett ausgetrocknet. Durch das wenige Wasser und die hohen Temperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt, was Fische und Pflanzen gefährdet. Da für die nächsten Wochen kaum nennenswerter Regen vorhergesagt ist, rechnen die Experten mit einer weiteren Verschärfung der Situation.
Alle weiteren Details zur Allgemeinverfügung können im Amtsblatt 29/2026 des Landkreises unter www.landkreis-aschaffenburg.de/amtsblatt eingesehen werden.
Quelle: Goldbach – zur Originalmeldung