Gessertshausen: Neue Bodenrichtwerte für Grundstücke festgesetzt
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Augsburg hat neue Zahlen geliefert. Am 3. Juli 2026 wurden die Bodenrichtwerte beschlossen, die auf den Stand vom 1. Januar 2026 zurückgehen.
Diese Werte sind wichtig für alle Immobilienbesitzer in Gessertshausen (Landkreis Augsburg, Bayern). Sie dienen als Grundlage für die Berechnung von Grundstückswerten und beeinflussen oft auch Steuern oder Kaufpreise.
Die Betroffenen können die neuen Werte nun einsehen. Die Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen hat die entsprechenden Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Neben den Bodenrichtwerten gibt es weitere behördliche Neuigkeiten aus der Gemeinde. So wurde am 10. Juli 2026 bekannt gegeben, dass zwei Bauleitplanverfahren eingestellt wurden. Das betrifft die 22. Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nummer 50 für den Radweg zwischen Gessertshausen, Margertshausen und Oberschönenfeld.
Zusätzlich wurde das Verfahren für den sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Mobilfunk-Konzentrationsflächen beendet. Ebenfalls gibt es Informationen zum Wasserentnahmeentgelt in Bayern sowie zu neuen Satzungen.