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Gemmingen führt neue Regeln für den Schlosspark ein

Wer im Schlosspark in Gemmingen entspannt, muss sich künftig an eine neue Ordnung halten. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Die Gemeinde Gemmingen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) hat die Regeln für den Schlosspark neu gefasst. Die neue Ordnung gilt seit dem 3. Juli 2026. Wer die Anlage besucht, sollte auf einige Verbote und Pflichten achten, um Ärger zu vermeiden.

Besonders wichtig ist das Thema Lärm und Sauberkeit. Musikboxen, Instrumente oder Handys dürfen nur so genutzt werden, dass andere Besucher nicht gestört werden. In die Mülleimer gehören nur kleine Abfälle wie Zigarettenschachteln oder Obstreste. Hausmüll oder Gewerbeabfälle sind streng verboten. Auch das Füttern von Tieren – egal ob Enten, Tauben oder Nutrias – ist nicht erlaubt.

Hundebesitzer müssen ihre Tiere im gesamten Park an der Leine führen. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass die Hunde ihr Geschäft nicht im Park verrichten. Falls doch Kot liegen bleibt, muss der Besitzer diesen sofort entfernen und richtig entsorgen.

Für Familien gibt es Zeitvorgaben: Die Spielplätze dürfen nur von 8 Uhr morgens bis 21 Uhr abends benutzt werden. Auf den Wegen ist Vorsicht geboten. Die Parkwege dürfen nicht befahren oder zugeparkt werden. Eine Ausnahme gibt es für Kinderwagen, Rollstühle und Kinderfahrzeuge. Fahrräder, E-Bikes oder Skateboards sind nur auf den befestigten Hauptwegen erlaubt, solange niemand gefährdet wird.

Einige Aktivitäten sind komplett untersagt. So ist es verboten, im Park zu grillen, Feuer zu machen, zu zelten oder zu übernachten. Auch das Baden, Bootfahren oder Reiten ist nicht gestattet, außer auf speziell gekennzeichneten Flächen. Wer Pflanzen beschädigt, Steine entfernt oder Bänke und Schilder beschmiert, verstößt gegen die Ordnung.

Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass sie für Unfälle im gesamten Schlosspark keine Haftung übernimmt.

Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Gemeinde stuft Verstöße als Ordnungswidrigkeiten ein. Je nach Schwere des Fehlers können Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Quelle: Gemmingen – zur Originalmeldung

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