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Gelsenkirchen: Zwei Männer flüchten am Hauptbahnhof vor Polizei

Am Hauptbahnhof Gelsenkirchen versuchten zwei Männer, sich Kontrollen durch Flucht zu entziehen. Beide wurden festgenommen, da sie bereits per Haftbefehl gesucht wurden.

Es geschah kurz nach Mitternacht am 8. August. Bundespolizisten kontrollierten einen 37-jährigen Mann aus Warendorf (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen). Plötzlich rannte der Mann einfach weg. Ein Reisender, der die Situation beobachtete, griff sofort ein und hielt den Flüchtigen fest.

Als die Beamten den Mann festnahmen, wehrte er sich körperlich. Die Polizisten mussten ihn fesseln und brachten ihn auf das Revier in Gelsenkirchen. Dort nahmen sie seine Fingerabdrücke. Dabei kam heraus, warum er weglaufen wollte: Die Staatsanwaltschaft Essen suchte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hatte eine Strafe von eineinhalb Jahren bekommen und musste noch 60 Tage absitzen. Deshalb wurde er direkt in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Nur wenige Stunden später, gegen 18:30 Uhr, gab es am selben Bahnhof einen ähnlichen Vorfall. Ein 36-jähriger Deutscher versuchte ebenfalls, einer Personenkontrolle durch Flucht zu entkommen. Diesmal waren die Polizisten schneller. Sie stellten den Mann sofort, legten ihm Handschellen an und brachten ihn zur Wache.

Auch hier halfen die Fingerabdrücke bei der Identifizierung. Der wohnungslose Mann wurde von gleich zwei Behörden gesucht. Das Amtsgericht Leverkusen hatte zwei Untersuchungshaftbefehle wegen Betrugs ausgestellt, zudem gab es einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln. Der Mann schuldete insgesamt 630 Euro inklusive Verfahrenskosten. Da er das Geld nicht bezahlen konnte, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 63 Tagen.

Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der 36-Jährige in das zentrale Polizeigewahrsam überstellt. Von dort aus soll er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden.

Ob und inwieweit sich die Männer durch die Fluchtversuche und den Widerstand zusätzlich strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung

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