Geld für Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Oberbayern) gibt es Geld für Hebammen. Der Freistaat Bayern hat eine Summe von 20.600 Euro bereitgestellt. Der Landkreis legt noch einmal nach und stockt den Betrag mit eigenen Mitteln auf insgesamt 22.888,89 Euro auf. Dieses Geld soll als Sonderzahlung an die Hebammen gehen, die im Landkreis tätig sind.
Damit die Hebammen das Geld für das Jahr 2026 bekommen, gibt es bestimmte Bedingungen. Sie müssen mindestens 15 Mütter betreut haben, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben. Dabei müssen pro Mutter mindestens drei Hausbesuche im Wochenbett stattgefunden haben. Wer mehr gearbeitet hat und mindestens 25 Mütter betreut hat, bekommt einen höheren Betrag.
Die Anträge müssen bis zum 1. Dezember 2026 eingereicht werden. Die Unterlagen gehen an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1 in 83646 Bad Tölz.
Das Landratsamt hat die Hebammen in der Region bereits informiert. Falls jemand keine Nachricht bekommen hat, kann man sich per E-Mail an [email protected] wenden.
Quelle: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – zur Originalmeldung