Geisenheim: Strenges Feuerverbot im Wald gilt
In Geisenheim (Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen) ist es im Wald und in der Nähe der Bäume derzeit streng verboten, Feuer zu machen. Das Forstamt Rüdesheim warnt vor einer hohen Waldbrandgefahr. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen.
Das Verbot gilt seit dem 3. August 2026 und bleibt auf unbestimmte Zeit bestehen. Es betrifft nicht nur das Innere des Waldes, sondern auch einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort offenes Licht benutzt oder ein Feuer anzündet, verstößt gegen die Regeln.
Besonders wichtig: Das Verbot gilt auch für offizielle Grillplätze. Selbst wenn eine Anlage behördlich genehmigt ist, darf sie während der Alarmstufe A nicht benutzt werden. Auch gewerbliche Genehmigungen helfen hier nicht weiter.
Nicht nur die Besucher, sondern auch die Waldbesitzer müssen jetzt handeln. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihren Wald vor Feuer und anderen Naturgefahren zu schützen. Wer bisher noch keine Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, soll dies nun schnell nachholen. Zudem müssen die Besitzer dafür sorgen, dass alle Nutzer ihrer Flächen über das Feuerverbot informiert werden.
Der Bürgermeister von Geisenheim, Christian Aßmann, und das Forstamt bitten alle Bürger, sich an die Regeln zu halten. Bei der aktuellen Witterung kann schon ein winziger Funke einen großen Brand auslösen. Das Verbot bleibt so lange in Kraft, bis das Ministerium die Alarmstufe A wieder aufhebt.
Quelle: Geisenheim – zur Originalmeldung