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Gailingen am Hochrhein regelt Entschädigung für Feuerwehr-Angehörige

Die Gemeinde hat eine neue Satzung verabschiedet. Es geht darum, wie ehrenamtliche Helfer der Freiwilligen Feuerwehr entschädigt werden.

In Gailingen am Hochrhein (Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Freiwilligen Feuerwehr. Die Gemeinde hat eine Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr veröffentlicht.

In dem Dokument vom 28. Juli 2026 ist festgelegt, welche Entschädigungen die Helfer für ihren Einsatz erhalten. Die genauen Details zu den Beträgen und Voraussetzungen stehen in der offiziellen Satzung.

Wer genau wissen möchte, welche Zahlungen fließen, kann das entsprechende PDF-Dokument bei der Gemeinde einsehen.

Quelle: Gailingen am Hochrhein – zur Originalmeldung

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