Gärtringen: Tierärztlicher Notdienst ab 2026 anders geregelt
Für Haustierbesitzer in Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) ändert sich ab dem Jahr 2026 die Organisation des tierärztlichen Notdienstes. Die Gemeinde hat dazu eine Information veröffentlicht.
Wenn ein Tier Notfallhilfe benötigt, gibt es keine zentrale Telefonnummer mehr, die man einfach anrufen kann. Stattdessen müssen die Besitzer nun den Anrufbeantworter ihres eigenen Haustierarztes nutzen. Dort wird die Telefonnummer der Praxis hinterlegt, die zum jeweiligen Zeitpunkt den Notdienst übernimmt.
Die Bürger sollten sich also im Ernstfall zuerst an die gewohnte Praxis ihres Tieres wenden, um die aktuelle Kontaktmöglichkeit für den Notdienst zu erfahren.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung