Gärtringen: Neuer Ablauf beim tierärztlichen Notdienst
In Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) gibt es ab dem Jahr 2026 eine Änderung beim tierärztlichen Notdienst. Wer Hilfe für sein Haustier benötigt, soll nicht mehr auf alte Listen oder feste Nummern vertrauen.
Stattdessen müssen Tierbesitzer nun den Anrufbeantworter ihres eigenen Haustierarztes nutzen. Dort wird die Telefonnummer der Praxis hinterlegt, die gerade tatsächlich Dienst hat.
So wird sichergestellt, dass die Tierhalter direkt bei der zuständigen Praxis landen und keine Zeit durch falsche Nummern verlieren. Die Regelung gilt ab dem 30. Juli 2026.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung