Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in den Moorbereichen rund um Friesenried (Landkreis Ostallgäu) ist das nicht so einfach. Wer hier Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das liegt daran, dass die Moorwälder größtenteils geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind. In diesen Zonen ist das Einbringen von Material genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass der Wald einfach als Deponie für Abfälle genutzt wird. Ob ein Weg erlaubt wird, hängt vom genauen Standort, der Tiefe des Moors und dem verwendeten Material ab.
Beim Bau gibt es klare Vorgaben. In sehr nassen Bereichen sind sogenannte Bengelwege aus Rundholz sinnvoll, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen dürfen unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel verwendet werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Streng verboten sind hingegen Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt. Auch Kies ist nicht erwünscht, da der Kalk im Kies den sauren Boden des Moors schädigen kann. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.