Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Waldwege nötig. Doch gerade in den Moorbereichen ist das nicht einfach so erlaubt.
Wer in einem geschützten Moorwald Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden. Da die meisten Moorwälder in geschützten Gebieten liegen, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, wie tief das Moor ist und welches Material genutzt wird. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass der Waldbau nur als Vorwand genutzt wird, um Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen.
Beim Material gibt es strenge Regeln. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt sind je nach Bodenbeschaffenheit zum Beispiel Rundholz für sogenannte Bengelwege, unlackierte Ton-Dachplatten mit Vlies oder in trockeneren Bereichen einfache Ton-Ziegel.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.