Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in den Moorbereichen darf man nicht einfach loslegen.
Wer Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden. Da die meisten Moorwälder gesetzlich geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind, ist eine Genehmigung Pflicht. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob ein Weg erlaubt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen genau, wie dick die Moorschicht ist und welches Material genutzt werden soll. Ein Weg wird nur genehmigt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass die Moore einfach zur Entsorgung von Bauschutt missbraucht werden.
Beim Material gibt es strenge Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erlaubt, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Nässe gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Ecken eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Bereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel eine Option.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baubeginn mit den Ämtern abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.