Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür planen einige neue Waldwege. Doch gerade in den Moorbereichen gibt es dabei strenge Regeln.
Wer in einem Moorwald Fremdmaterial für einen Weg verwenden will, darf nicht einfach loslegen. Da die meisten Moorwälder gesetzlich geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind, ist ein solcher Bau genehmigungspflichtig. Waldbesitzer müssen ihr Vorhaben unbedingt vorher beim Landratsamt anmelden. Zuständig ist dort die Abteilung für Abfallwirtschaft.
Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen, wie dick die Moorschicht ist und welches Material genutzt werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass Waldwege als Vorwand genutzt werden, um einfach nur Abfall im Wald zu entsorgen.
Beim Material ist Vorsicht geboten: Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Bodenbeschaffenheit gibt es aber erlaubte Lösungen. In sehr nassen Bereichen eignen sich zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer können sich auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de informieren. Kontaktadressen zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.