Waldwege im Moor: Genehmigung für Material ist Pflicht
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in Moorwäldern gibt es strenge Regeln: Wer Material von außen in den Wald bringen will, muss dies vorher beim Landratsamt anmelden.
Da die meisten Moorwälder zu geschützten Biotopen oder sogenannten FFH-Gebieten zählen, ist der Wegebau dort genehmigungspflichtig. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden bei diesen Entscheidungen mit einbezogen.
Ob ein Weg erlaubt wird, wird im Einzelfall geprüft. Dabei schauen die Experten auf den genauen Standort, wie tief das Moor ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur genehmigt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet. Die Behörden wollen verhindern, dass Waldwege einfach dazu genutzt werden, um Abfälle loszuwerden.
Je nach Bodenbeschaffenheit gibt es verschiedene erlaubte Bauweisen. In sehr nassen Bereichen bietet sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz an, der später wieder entfernt werden kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies möglich, während in trockeneren Abschnitten reine Ton-Ziegel ohne Vlies genutzt werden dürfen. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Materialien sind hingegen streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, da der Kalk den sauren Boden des Moors schädigen kann. Ebenso verboten sind Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt mit den Behörden abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Wer weitere Informationen sucht, kann die Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter s.bayern.de/moorwald oder die Seite der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de besuchen. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de sowie auf der Homepage des AELF unter https://www.aelf-kf.bayern.de/