Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Im Sommer wollen viele Waldbesitzer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. In Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) gibt es dabei jedoch strenge Regeln, besonders in den Moorwäldern.
Wer in diesen geschützten Gebieten Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, darf nicht einfach loslegen. Das Vorhaben muss vorher beim Landratsamt angezeigt werden. Die Abteilung für Abfallwirtschaft entscheidet dann, ob das Projekt genehmigt wird. Dabei schauen auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) genau hin.
Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg wirklich für die Bewirtschaftung nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass der Waldbau nur als Vorwand genutzt wird, um Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen. Ob ein Weg erlaubt wird, hängt vom genauen Standort, der Tiefe des Moors und dem verwendeten Material ab.
Beim Bau ist die Wahl des Materials entscheidend. Kies ist im Moor nicht erlaubt, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Auch Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind streng verboten. Erlaubt sind je nach Nässe des Bodens zum Beispiel sogenannte Bengelwege aus Rundholz, unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies oder in trockeneren Bereichen reine Ton-Ziegel.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Start der Arbeiten mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktmöglichkeiten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.