Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Wäldern holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür sind oft neue Wege nötig. Doch gerade in den Moorbereichen gibt es strenge Regeln: Wer dort Material für einen Weg einbringt, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das liegt daran, dass die meisten Moorwälder gesetzlich geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind. In diesen Flächen ist das Einbringen von Fremdmaterial genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Bei der Entscheidung helfen auch die untere Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit.
Eine Genehmigung gibt es nur, wenn der Weg wirklich für die Bewirtschaftung nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass die Moore einfach als Deponie für Abfälle genutzt werden. Ob ein Weg erlaubt wird, hängt vom genauen Standort, der Dicke des Moors und dem verwendeten Material ab.
Beim Bau muss auf die richtige Technik geachtet werden. In sehr nassen Bereichen empfiehlt sich ein sogenannter Bengelweg aus Rundholz, der später wieder entfernt werden kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies eine Option. In trockeneren Teilen des Waldes dürfen reine Ton-Ziegel ohne Geovlies genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Einige Materialien sind streng verboten. Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden im Moor schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teerbeläge dürfen auf keinen Fall verwendet werden.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Start der Arbeiten mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder direkt beim Landratsamt unter www.landkreis-ostallgaeu.de.