Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) wollen derzeit befallenes Holz aus ihren Beständen holen. Wegen der Borkenkäfer-Situation planen deshalb einige, neue Waldwege anzulegen. Doch gerade in den Moorbereichen ist das nicht ohne. Wer hier Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden.
Das liegt daran, dass die Moorwälder größtenteils geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind. In diesen Zonen ist das Bauen genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erlaubnis ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Dabei schauen auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) genau hin.
Eine Genehmigung gibt es nicht automatisch. Die Behörden prüfen im Einzelfall, wie dick das Moor ist und welches Material genutzt werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist. Die Behörden wollen verhindern, dass der Waldweg nur als Vorwand genutzt wird, um Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen.
Beim Material gibt es strikte Verbote: Kies ist nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Erlaubt sind je nach Nässe andere Lösungen. In sehr nassen Stellen bieten sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz an. In trockeneren Bereichen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ziegel funktionieren, teilweise zusammen mit einem Geovlies.
Waldbesitzer sollten sich also unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen. Wer mehr wissen will, findet Informationen auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt gibt es unter www.landkreis-ostallgaeu.de.