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Freiburg führt Waffenverbot am Stühlinger Kirchplatz ein

Copyright und Urheber siehe Freiburg im Breisgau

In einem Bereich der Freiburger Innenstadt ist das Mitführen von Messern und Waffen nun verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Die Stadt Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) hat eine neue Verbotszone für Waffen und Messer festgelegt. Betroffen ist der Bereich rund um den Stühlinger Kirchplatz. Das Verbot gilt auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in diesem Viertel, aber auch auf privaten Flächen, auf denen sich Menschen frei bewegen können.

Genau umschlossen wird die Zone durch die Wentzingerstraße, die Wannerstraße, die Engelbergerstraße und die Eschholzstraße. Einzige Ausnahme ist die Stühlingerbrücke selbst, allerdings gilt das Verbot auch für den Bereich direkt unter der Brücke.

Verboten sind alle Arten von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Elektroschocker sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer ein berechtigtes Interesse hat, darf diese Gegenstände weiterhin mitführen. Das gilt zum Beispiel für Rettungskräfte im Einsatz, Inhaber bestimmter waffenrechtlicher Erlaubnisse oder Gastronomen und Marktverkäufer, die Messer für ihren Beruf brauchen.

Wer die Regeln ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestrafen. Zudem können die illegal mitgeführten Waffen oder Messer eingezogen werden.

Neben dem Waffenverbot gibt es weitere aktuelle Meldungen aus der Stadtverwaltung. So sucht Freiburg Unternehmen, die auf dem Waltershofener See eine schwimmende Photovoltaikanlage bauen wollen. Interessierte Firmen können sich bis zum 15. August 2026 beim Forstamt bewerben. Zudem erinnert die Stadtkasse an fällige Steuern und Gebühren für den Juni 2026 und droht bei Nichtzahlung mit Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Waffenverbotszone am Stühlinger Kirchplatz ist für zwei Jahre befristet.

Quelle: Freiburg im Breisgau – zur Originalmeldung

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