Forchheim: Rauchverbot im Kellerwald während des Annafestes
In Forchheim (Oberfranken, Bayern) ist es aktuell extrem trocken und heiß. Deshalb hat die Stadt eine wichtige Regelung für die Zeit des Annafestes erlassen: Im gesamten Bereich des Festgeländes gilt ab sofort ein Rauch- und Dampfverbot. Das betrifft vor allem die Waldflächen, alle Kellerbereiche und die Wege, die nicht befestigt sind.
Verboten ist nicht nur das Rauchen von normalen Zigaretten, sondern auch die Nutzung von E-Zigaretten, Vaporizern oder E-Shishas. Auch glimmende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer auf asphaltierten, gepflasterten oder geschotterten Wegen steht, darf weiter rauchen. Ebenso ist das Rauchen innerhalb der offiziellen Schankflächen der Kellerbetriebe erlaubt.
Die Stadt erinnert zudem daran, dass es in Wäldern generell vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist zu rauchen. Die neue Regelung macht dieses Gesetz für die unbefestigten Flächen des Kellerwaldes nun ganz konkret.
Die Anordnung gilt für alle Besucher und Mitarbeiter auf dem Gelände. Sie läuft so lange, bis das Annafest offiziell endet, also bis zum Ablauf des 4. August 2026.
Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Zwangsgeld von 150 Euro. Da ein Verstoß im Wald zudem eine Ordnungswidrigkeit ist, drohen im schlimmsten Fall Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.
Quelle: Forchheim – zur Originalmeldung