Forchheim: Rauchverbot auf dem Annafest-Gelände
In Forchheim (Bayern) ist es aktuell extrem trocken und heiß. Deshalb hat die Stadt eine Sonderregelung für die Zeit des Annafestes erlassen: Auf dem gesamten Festgelände ist das Rauchen und Dampfen ab sofort untersagt. Das gilt nicht nur für normale Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Vaporizer und E-Shishas. Sogar das Mitführen von glimmenden Gegenständen ist verboten.
Besonders streng ist die Regelung im Kellerwald, in den Kellerbereichen und auf allen Wegen, die nicht befestigt sind. Wer rauchen möchte, muss auf asphaltierte, gepflasterte oder geschotterte Wege ausweichen. Außerdem dürfen die Besucher auf den offiziellen Schankflächen der Kellerbetriebe rauchen.
Die Stadt erinnert zudem daran, dass in Wäldern generell vom 1. März bis zum 31. Oktober ein Rauchverbot gilt. Die neue Verfügung konkretisiert dieses Gesetz nun für die unbefestigten Flächen des Kellerwaldes.
Die Regeln gelten für alle Besucher und Mitarbeiter des Festes. Das Verbot bleibt bis zum Ende des Annafestes am 4. August 2026 in Kraft.
Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Zwangsgeld von 150 Euro. Wenn jemand im Wald raucht, wird es noch teurer: Da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.
Quelle: Forchheim – zur Originalmeldung