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Fördergelder für innovative Firmen auf dem Land

Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs können staatliche Zuschüsse für neue Produkte und Anlagen erhalten. Die Frist für die Bewerbung läuft bis Ende August.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ Firmen, die im ländlichen Raum sitzen. Ziel ist es, neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben und die Zukunftssicherung in diesen Regionen zu stärken.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe des Betriebs ab. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen. Mittlere Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.

Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen. Damit sollen neue oder verbesserte Produkte entwickelt und wirtschaftlich genutzt werden. In der Regel liegt der maximale Förderbetrag bei 400.000 Euro pro Projekt. Wenn ein Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann die Summe auf bis zu 500.000 Euro steigen. Anträge unter 200.000 Euro werden hingegen nicht bewilligt.

Die Bewerbung läuft nicht direkt über die Firma, sondern schriftlich über die jeweilige Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Anträge für die aktuelle 27. Auswahlrunde müssen bis zum 31. August 2026 vorliegen. Das ist eine Ausschlussfrist.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entscheidet über die Gelder. Grundlage ist der Vorschlag eines speziellen Bewertungsausschusses. Die Mittel stammen aus Landesmitteln sowie aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.

Quelle: Sigmaringen – zur Originalmeldung

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