Geld für Firmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs
Innovationsstarke Betriebe im ländlichen Raum in Baden-Württemberg haben die Chance auf eine Förderung. Das Programm heißt „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit in diesen Regionen zu sichern.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe der Firma ab. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro können bis zu 20 Prozent Zuschuss bekommen. Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten bis zu zehn Prozent.
Im Normalfall liegt die maximale Summe pro Projekt bei 400.000 Euro. Wenn das Projekt einen deutlichen Beitrag zur Bioökonomie oder zur Kreislaufwirtschaft leistet, kann der Betrag auf bis zu 500.000 Euro steigen. Wichtig ist: Projekte unter 200.000 Euro werden nicht gefördert.
Das Geld fließt in Investitionen für Gebäude, Maschinen oder Anlagen. Diese müssen dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und wirtschaftlich zu nutzen. Die Mittel kommen vom Land und aus dem EU-Fonds EFRE.
Interessierte Firmen müssen nicht alleine handeln. Die Bewerbung erfolgt schriftlich über einen Aufnahmeantrag der jeweiligen Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Frist für die aktuelle 27. Auswahlrunde endet am 31. August 2026. Das ist eine Ausschlussfrist.
Wer Fragen hat, kann sich an Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher im Regierungspräsidium Tübingen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07071 757-3327 erreichbar.