Föhren: Grabschmuck auf dem Friedhof räumen
In Föhren (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz) gibt es feste Regeln für den Schmuck auf dem Friedhof. Das gilt vor allem für die Grünfeldgräber und die Urnenstelenanlage. Kerzen, Gestecke, Töpfe oder Vasen dürfen dort nur in der Zeit vom 1. November bis zum 28. Februar stehen.
Einige Bewohner haben ihren Schmuck bisher noch nicht entfernt. Deshalb greifen nun die Gemeindearbeiter ein. Sie nehmen die Gegenstände weg und stellen sie vor der Toilettenanlage des Friedhofs ab.
Die Eigentümer haben nun Zeit, ihre Sachen dort abzuholen. Die Frist läuft bis zum 26. März 2026. Eine Ausnahme gibt es für Gräber, auf denen erst vor kurzem eine Bestattung stattgefunden hat. Diese sind von der Räumung nicht betroffen.
Generell ist es laut Friedhofsordnung ganzjährig verboten, irgendwelche Gegenstände direkt über der Namensplatte der Grünfeldgräber oder vor der Urnenstelenanlage abzustellen.
Quelle: Föhren – zur Originalmeldung