Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei schnappt sechs gesuchte Menschen
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) war am Wochenende vom 21. bis 23. August besonders wachsam. Bei den Ein- und Ausreisekontrollen fischten die Beamten insgesamt sechs Menschen aus dem Strom der Reisenden, gegen die Haftbefehle vorlagen.
Alles begann am Freitagnachmittag. Ein 40-jähriger Deutscher landete gerade aus Istanbul. Bei der Kontrolle kam heraus: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf suchte ihn. Er hatte Beamte angegriffen, sich gewehrt und sie beschimpft. Da er die fällige Geldstrafe von 540 Euro nicht sofort bezahlen konnte, musste er eine Ersatzstrafe von 36 Tagen antreten. Die Polizei übergab ihn direkt an die Justizbehörden.
Am Sonntagvormittag wollte eine 29-jährige Deutsche nach Hurghada fliegen. Doch die Beamten stoppten sie. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück suchte sie wegen Unterschlagung und versuchtem Betrug. Die Frau, die in Niedersachsen wohnt, rettete sich jedoch vor dem Gefängnis: Sie zahlte die 2.700 Euro Geldstrafe direkt vor Ort und konnte so die 45 Tage Haft abwenden.
Kurz darauf, am Sonntagnachmittag, stand eine 42-jährige Deutsche in der Reihe für einen Flug nach Malaga. Auch sie war gesucht, diesmal wegen Betruges. Die Frau zahlte die geforderten 500 Euro sofort und entging so einer 13-tägigen Ersatzstrafe.
Am Sonntagabend folgte ein 36-jähriger Thailänder, der nach Antalya wollte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Betruges vor. Auch er beglich die Summe von 540 Euro direkt bei der Polizei und musste die 27 Tage Haft nicht absitzen.
Später am Sonntagabend landete ein 29-jähriger Pole aus Palma de Mallorca. Bei einer Stichprobe stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Betruges nach ihm suchte. Der Mann aus dem Ruhrgebiet zahlte die 300 Euro Geldstrafe sofort und konnte so 15 Tage Haft vermeiden.
Knapp eine Stunde später gab es den letzten Treffer. Ein 43-jähriger Deutscher reiste aus Bilbao ein. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung erlassen hatte. Der Mann aus Münster wurde festgenommen und an die Justizbehörden überstellt.
Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung