Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei nimmt vier Menschen fest
Die Bundespolizei hat am Dienstag (01.09.2026) am Flughafen Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) bei Ein- und Ausreisekontrollen vier Menschen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen.
Am Dienstagmorgen wollte ein 61-jähriger Deutscher nach Istanbul in die Türkei fliegen. Bei der Kontrolle kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund ihn seit Juni 2024 suchte. Der Mann war bereits im April 2023 wegen Beleidigung verurteilt worden. Er hätte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen absitzen müssen. Das konnte er jedoch verhindern, indem er die Geldstrafe von 880 Euro direkt bezahlte. Danach durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Nachmittag kontrollierten die Beamten einen 32-jährigen Niederländer, der nach Pristina in den Kosovo wollte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart von September 2025 vor. Der Grund war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wofür er im April 2023 zu einem Jahr Haft verurteilt worden war. Die Polizei nahm den Mann fest und übergab ihn den Justizbehörden.
Nur zwei Stunden später war ein 47-jähriger Deutscher an der Reihe, der nach Kairo in Ägypten fliegen wollte. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im August dieses Jahres einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Er war im Juni 2024 verurteilt worden, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren war. Der Mann, der in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt, zahlte die Geldstrafe von 8.400 Euro sofort vor Ort. Damit konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abwenden.
Am Dienstagabend kam es zu einem letzten Vorfall. Ein 63-jähriger Deutscher aus Dortmund reiste gerade aus Hurghada in Ägypten ein. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass die Staatsanwaltschaft Bochum ihn seit knapp zwei Wochen suchte. Grund war ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Mann hätte eine Geldbuße von knapp 34.000 Euro zahlen müssen. Da er das Geld vor Ort nicht aufbringen konnte, konnte er die Erzwingungshaft von 21 Tagen nicht abwenden. Die Bundespolizei nahm ihn fest und übergab ihn den Justizbehörden.
Ob und inwieweit sich die Menschen in den zugrunde liegenden Verfahren weiter strafbar gemacht haben, klärt nun die Justiz. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung