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Düsseldorf: Polizei schnappt zwei mutmaßliche Drogendealer

Zwei Männer aus Algerien versuchten in Düsseldorf über eine Feuertreppe zu fliehen. Die Polizei konnte sie festnehmen und Drogen sowie Bargeld sicherstellen.

Am Montagnachmittag gegen 17 Uhr ging bei der Polizei in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) ein Hinweis ein. Anwohner der Lessingstraße hatten beobachtet, dass dort offen mit Drogen gehandelt wurde. Als die Beamten am Einsatzort ankamen, waren die Männer bereits verschwunden. Ein Zeuge konnte den Polizisten jedoch sagen, dass drei Menschen in einem Haus untergetaucht waren.

Die Beamten betraten das Mehrfamilienhaus und trafen im Treppenhaus auf die Männer. Als diese die Polizei sahen, rannten sie in zwei nebeneinanderliegende Wohnungen und flüchteten über eine Feuertreppe. Vor dem Gebäude hatten sich bereits weitere Polizisten postiert. Die Verdächtigen rannten aus einem Nachbargebäude heraus und liefen über die Dreieckstraße in Richtung Industriestraße.

Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf. Zwei der Männer versuchten sich unter zwei geparkten Autos zu verstecken, doch die Beamten fanden sie. Ein dritter Mann konnte der Polizei entkommen.

Bei einem 25-jährigen Algerier fanden die Beamten mehrere Beutel mit Cannabis, eine Packung Medikamente und einige hundert Euro in kleinen Scheinen und Münzen. Ein weiterer Festgenommener, ein 26-jähriger Algerier, hatte zwar keine Drogen dabei, war aber bereits wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht worden.

Die Polizei vermutete, dass die Wohnungen und ein Auto in der Lessingstraße als Depot für die Drogen genutzt wurden. Deshalb kam ein Drogenspürhund zum Einsatz. In einer Wohnung entdeckten die Beamten eine größere Menge Cannabis, in der anderen fanden sie Bargeld und mehrere Mobiltelefone. Auch bei einem Auto schlug der Hund an. Da die Polizisten vor Ort keine Drogen fanden, nahmen sie den Wagen mit, um ihn genauer zu untersuchen.

Die beiden Männer haben keinen festen Wohnsitz und wurden vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Düsseldorf – zur Originalmeldung

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