Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei nimmt vier Gesuchte fest
Die Bundespolizei führte am Flughafen Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) stichprobenartige Kontrollen durch. Dabei stießen die Beamten auf vier Menschen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Zuerst kontrollierten die Polizisten Passagiere eines Fluges aus Mykonos in Griechenland. Dabei entdeckten sie einen 27-jährigen Deutschen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte den Mann wegen versuchten Betruges geringwertiger Sachen. Er war bereits im Juli 2024 verurteilt worden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl über eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen vor. Da der Mann in Düsseldorf wohnt, konnte er die Sache schnell klären: Er zahlte die Geldstrafe von 600 Euro direkt vor Ort bei der Polizei und konnte so den Gang ins Gefängnis vermeiden.
Am Samstagmorgen gab es einen weiteren Fall bei der Ausreisekontrolle. Ein 34-jähriger Deutscher wollte nach London fliegen. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Aachen ihn suchte. Der Mann war im Oktober 2024 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden, unter anderem weil er in sechs Fällen ohne Führerschein gefahren war. Die Bewährung wurde jedoch widerrufen. Die Bundespolizei vollstreckte den Haftbefehl und übergab den Mann an die Justizbehörden.
Am Samstagnachmittag kam es bei einem Flug aus Zadar in Kroatien zu einer weiteren Festnahme. Eine 34-jährige Kroatin aus dem Ruhrgebiet wurde kontrolliert. Gegen sie lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Betruges vor. Die Frau war im Juni 2024 verurteilt worden. Auch sie konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 140 Euro sofort bezahlte.
Den Abschluss bildete eine Kontrolle am Samstagabend. Ein 41-jähriger Deutscher aus dem Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein kam mit einem Flug aus Damaskus in Syrien an. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hamburg vor. Ihm wird vorgeworfen, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Die Polizei führte den Mann noch am selben Tag dem zuständigen Haftrichter vor.
Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung