Flein: Meldepflicht bei Änderungen der Niederschlagswassergebühr
Die Gemeinde Flein (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) erinnert an die Anzeigepflicht bei der Niederschlagswassergebühr. Wenn sich die gebührenpflichtige Fläche auf einem Grundstück verändert, muss das Steueramt der Gemeinde informiert werden.
Das gilt sowohl dann, wenn die Fläche größer wird als auch, wenn sie kleiner wird. Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach der Änderung erfolgen.
Konkret geht es dabei vor allem um drei Punkte: Erstens müssen Änderungen an der Art der Versiegelung gemeldet werden. Zweitens betrifft es die Vergrößerung oder Verkleinerung der angeschlossenen Flächen. Drittens müssen auch Änderungen an Entlastungssonderbauwerken, wie zum Beispiel Zisternen, mitgeteilt werden.
Die betroffenen Menschen können die Änderungen schriftlich einreichen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der jeweiligen Änderung wichtig. Wer Fragen dazu hat, kann das Steueramt unter der Telefonnummer 07131/500753 erreichen.
Quelle: Flein – zur Originalmeldung