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Essen plant Bettelverbot an Cafés und Grillstopp

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Die Stadt Essen will neue Regeln für das Betteln vor Gastronomien und das Grillen in Parks einführen. Mitte September entscheidet der Stadtrat über die Pläne.

In Essen (Nordrhein-Westfalen) könnten bald neue Regeln für den öffentlichen Raum gelten. Die Stadt plant Änderungen an der Ordnungsbehördlichen Verordnung. Ein wichtiger Punkt betrifft das Betteln: Künftig soll es in einem Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien verboten werden. Das bedeutet, dass Menschen in diesem Bereich die Gäste nicht mehr ansprechen dürfen.

Bisher ist aggressives Betteln oder das Betteln mit Kindern und Tieren ohnehin verboten. Doch die Stadt sagt, dass das oft nicht ausreicht. Viele Gäste fühlen sich gestört, wenn sie ständig angesprochen werden, auch wenn die Bettler nicht aggressiv sind. Die Gastronomen sollen ihre Außenflächen ungestört nutzen können. Ein komplettes Verbot im ganzen Stadtgebiet wäre rechtlich nicht möglich, deshalb beschränkt sich die Stadt auf diese fünf Meter rund um die Tische und Stühle.

Die Stadt ist sich bewusst, dass viele Menschen aus Not betteln. Deshalb arbeitet sie mit Sozialhilfen und der Suchthilfe direkt Essen zusammen, um Betroffenen Hilfe anzubieten.

Neben dem Betteln gibt es Pläne für die Grillzonen in der Stadt. Wenn es im Sommer extrem trocken ist, soll das Grillen dort zeitweise verboten werden. Maßstab ist dabei der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Sobald die Gefahrenstufe 4 erreicht ist – also eine hohe Gefahr für Brände in der Vegetation besteht – darf nicht mehr gegrillt werden.

Der Grund dafür sind die immer heißeren Sommer. In der Vergangenheit kam es in Essen schon zu Bränden, weil Funken auf trockenes Gras flogen oder heiße Kohle falsch weggeworfen wurde. Bisher konnten die Sicherheitsleute größere Feuer verhindern, doch die Stadt will nun vorsorgen. Außerhalb der offiziellen Grillzonen ist das Grillen in Essen bereits seit 2020 verboten.

Ob die neuen Regeln kommen, entscheidet der Rat Mitte September. Weitere Informationen finden Interessierte unter dem Vorgang 1322/2026/3.

Quelle: Essen – zur Originalmeldung

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