Erolzheim fordert Rückschnitt von Hecken und Bäumen
In Erolzheim (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg) wachsen Hecken und Sträucher derzeit besonders stark. Viele Pflanzen ragen bereits in die Fahrbahnen oder auf die Gehwege hinein. Das sorgt für Probleme: Teilweise werden dadurch die Arbeiten am Breitbandausbau behindert, die direkt am Rand der Wege stattfinden.
Die Gemeinde erinnert deshalb an die gesetzliche Pflicht der Eigentümer. Bäume, Hecken und Sträucher dürfen die Sicherheit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigen. Das bedeutet konkret, dass das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werden muss. An Geh- und Radwegen darf nichts in einen Bereich ragen, der 2,5 Meter hoch ist (gemessen 0,5 Meter hinter der Bordsteinkante). An Straßen liegt dieses Maß bei 4,5 Metern Höhe (gemessen 0,75 Meter hinter der Bordsteinkante).
Besonders wichtig ist die Sicht an Einmündungen. Dort müssen Grünanlagen, die den Blick versperren, auf eine Höhe von 80 Zentimetern über der Fahrbahn zurückgeschnitten werden. An Gehwegen müssen dornige Pflanzen komplett aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze entfernt werden. Auch Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamenschilder müssen ganzjährig frei von Pflanzen sein.
Wer sich Sorgen wegen des Naturschutzgesetzes macht: Ein Formschnitt zur Pflege ist auch zwischen März und September erlaubt. Das Verbot für das Roden und Abschneiden in dieser Zeit gilt für solche Unterhaltungsmaßnahmen nicht.
Die Gemeinde bittet alle Bewohner nun, ihre Anpflanzungen an öffentlichen Wegen zu prüfen und sie bei Bedarf zurückzuschneiden.
Quelle: Erolzheim – zur Originalmeldung