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Landkreis Biberach: Wasserentnahme aus Gewässern bleibt verboten

Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im Landkreis Biberach weiterhin kein Wasser mit Pumpen aus Bächen und Seen entnommen werden.

In den Gewässern im Landkreis Biberach (Baden-Württemberg) wird es immer trockener. Seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände, weil es kaum geregnet hat. Die wenigen Niederschläge der letzten Tage konnten die Lage nicht retten. Auch die Wettervorhersagen bringen keine Hoffnung auf eine baldige Besserung.

Besonders kritisch ist die Situation in den kleineren Bächen. Weil kaum noch Wasser nachfließt, heizen sich Weiher und Seen extrem auf. Das schadet der Natur im Wasser: Fische, Pflanzen und kleine Lebewesen leiden unter der Hitze. Wenn die Wasserläufe komplett austrocknen, drohen schwere ökologische Schäden.

Deshalb hat das Landratsamt Biberach eine Anordnung getroffen. Ab dem 1. September 2026 ist es verboten, Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Bächen, Weihern oder Seen für eigene Zwecke zu entnehmen. Wer Wasser braucht, darf es nur mit Eimern oder anderen Handgefäßen schöpfen. Das Verbot gilt auch dann, wenn an einer Stelle scheinbar noch genug Wasser da ist.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 15. Oktober 2026. Sollte es bis dahin nicht ausreichend regnen, wird das Verbot verlängert. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein hohes Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Homepage des Landratsamts unter www.biberach.de eingesehen werden. Aktuelle Berichte zur Lage der Gewässer gibt es zudem beim Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg unter www.niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/oberflaechengewaesser.

Quelle: Alleshausen – zur Originalmeldung

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