Engen: So melden Sie Wildschäden richtig an
Hat ein Wildtier auf einem Grundstück in Engen (Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg) etwas beschädigt, gibt es eine wichtige Frist. Die betroffene Person muss den Schaden innerhalb einer Woche melden, nachdem sie den Schaden bemerkt hat. Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde, in deren Bereich das Grundstück liegt.
Die Stadtverwaltung bestätigt der geschädigten Person dann, dass die Meldung eingegangen ist. Gleichzeitig informiert die Stadt den Jagdpächter über den Vorfall. Dieser Schritt dient vor allem dazu, die gesetzliche Wochenfrist schriftlich festzuhalten.
Seit dem 1. April 2015 gilt in Baden-Württemberg das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Damit wurde das amtliche Schlichtungsverfahren durch die Gemeinden abgeschafft. Das bedeutet für Betroffene: Die geschädigte Person und der Jagdberechtigte müssen nun versuchen, sich selbst auf eine Lösung zu einigen. Wenn das nicht klappt, bleibt nur der Weg vor Gericht.
Wer einen Wildschaden melden möchte, findet das passende Formular auf der Homepage der Stadt unter www.engen.de. Es ist dort im Formularservice in der Rubrik „Sonstiges“ hinterlegt.
Quelle: Engen – zur Originalmeldung