Emerkingen: Versiegelte Flächen müssen gemeldet werden
In Emerkingen (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) wird die Gemeinde bei den versiegelten Flächen auf den Grundstücken genauer hinsehen. Das betrifft alle Bewohner, die ihre Außenanlagen verändert haben oder angebaut haben.
Laut der Abwassersatzung müssen Änderungen an der Fläche gemeldet werden, wenn mehr als 10 Quadratmeter versiegelt wurden. Das passiert zum Beispiel bei einem Anbau am Haus oder wenn eine neue Terrasse oder Einfahrt angelegt wird. Wer diese Änderungen nicht anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Die Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen wird deshalb in Zukunft stichprobenartig kontrollieren. Ziel ist es, die Niederschlagswassergebühren korrekt zu berechnen.
Wer Änderungen an seinem Grundstück vorgenommen hat, soll diese dem Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen melden. Erreichbar ist das Amt unter der Telefonnummer (0 73 93) 598 - 214 oder per E-Mail an [email protected]. Dort kann man sich auch bei Fragen zur Gebühr informieren.
Quelle: Emerkingen – zur Originalmeldung