Emerkingen rüstet Feuerwehrhaus als Notfalltreffpunkt aus
In Emerkingen (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) ist man nun besser auf Notfälle vorbereitet. Das Feuerwehrgerätehaus dient der Bevölkerung als offizieller Treffpunkt, wenn es zum Beispiel einen längeren Stromausfall gibt.
Die Gemeinde hat dafür zwei neue Stromerzeuger gekauft. Mit diesen Geräten können die Menschen vor Ort ihre Batterien aufladen oder Walkie-Talkies nutzen, um mit anderen in Kontakt zu bleiben. Zudem können dort Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden. Ein großes Zapfwellenaggregat, das die Feuerwehr bereits besitzt, sorgt zudem dafür, dass sowohl das Feuerwehrhaus als auch das Rathaus mit Strom versorgt werden können.
Neben der Notfallvorsorge gibt es weitere wichtige Regeln für die Bewohner. Seit dem 1. Juni 2026 gilt in ganz Baden-Württemberg ein Rauchverbot an Bushaltestellen. Das betrifft normale Zigaretten ebenso wie E-Zigaretten, Shishas oder Tabakerhitzer. Das Verbot gilt nicht nur im Wartehäuschen, sondern im gesamten Bereich, in dem die Fahrgäste normalerweise warten. Das sind bei einer einzelnen Haltestelle in der Regel mindestens 30 Meter entlang der Straße.
Auch beim Thema Steuern gibt es eine wichtige Frist: Wer Grundbesitz wie ein Haus oder eine Wohnung besitzt und Änderungen daran vornimmt, muss dies dem Finanzamt melden. Die sogenannte Grundsteueränderungsanzeige muss bis zum 31. März des nächsten Jahres abgegeben werden. Man muss nicht auf eine Aufforderung vom Amt warten, sondern muss die Änderung von sich aus melden.
Zudem warnt die Gemeinde vor der Asiatischen Hornisse. Diese Art kommt nicht aus der Region und bedroht heimische Bienen. Man erkennt sie an ihrem fast schwarzen Körper, dem orangefarbenen Gesicht und den schwarzen Beinen mit gelben Enden. Die heimische Europäische Hornisse hingegen hat einen rotbraunen Kopf und rotbraune Beine.
Für diejenigen, die ihre Daten schützen wollen, gibt es noch einen Hinweis der Verwaltung: Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten im Rahmen des Bundesmeldegesetzes zu widersprechen oder diese sperren zu lassen.
Quelle: Emerkingen – zur Originalmeldung