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Ehekirchen: Grundeigentümer müssen Änderungen beim Finanzamt melden

Wer in Ehekirchen Grundbesitz hat, muss bestimmte Änderungen an seinen Immobilien oder Flächen melden. Das gilt auch dann, wenn es bereits einen Notarvertrag gibt.

Grundeigentümer in Ehekirchen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) müssen aufpassen, wenn sich an ihrem Besitz etwas ändert. Im Zuge der Grundsteuerreform ist es Pflicht, bestimmte Neuerungen dem Finanzamt mitzuteilen.

Das betrifft zum Beispiel alle, die ein unbebautes Grundstück bebauen oder einen Wintergarten anbauen. Auch wenn sich die Nutzung eines Gebäudes ändert, muss eine Meldung her. So ist es der Fall, wenn aus einer Wohnung eine Arztpraxis wird oder ein Bürogebäude nicht mehr von einer Behörde, sondern von einer Anwaltskanzlei genutzt wird. Ebenso müssen Eigentümer Bescheid geben, wenn ein Teil ihres Grundstücks an einen Nachbarn verkauft wurde, ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde oder ein Gebäude plötzlich unter Denkmalschutz steht.

Die Meldepflicht gilt auch dann, wenn die Änderung bereits durch einen Notar beurkundet wurde oder eine Baugenehmigung vorliegt. Wer sein gesamtes Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt, muss nichts tun, da das Finanzamt dies automatisch erfährt. Aber: Wenn nur ein Teil der Fläche oder ein Gebäude auf fremdem Grund den Besitzer wechselt, muss der Eigentümer dies selbst anzeigen.

Die Frist für die Meldung ist wichtig: Die Anzeige muss bis zum 31. März des nächsten Jahres beim Finanzamt eingehen. Wer also im Jahr 2026 einen Wintergarten angebaut hat, muss dies bis zum 31. März 2027 melden.

Für die Meldung können die Bürger in Bayern entweder das Formular für die Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder eine komplette Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis 4) nutzen. Die Gemeinde Ehekirchen verschickt neue Steuerbescheide nur dann, wenn das Finanzamt den Messbetrag ändert oder die Gemeinde den Hebesatz anpasst.

Weitere Informationen gibt es unter www.grundsteuer.bayern.de oder direkt beim zuständigen Finanzamt.

Quelle: Ehekirchen – zur Originalmeldung

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