Dürrwangen: Strenges Feiertagsverbot an Mariä Himmelfahrt
In Dürrwangen (Landkreis Ansbach, Bayern) ist der 15. August 2026 ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet für alle Bewohner und Betriebe im gesamten Gemeindegebiet: Es herrscht Ruhe. Die Gemeinde erinnert daher an die strengen Regeln für diesen Tag.
Wer privat oder gewerblich arbeitet, muss aufpassen. Alle Arbeiten, die man von außen sieht und die die Ruhe stören, sind verboten. Das betrifft zum Beispiel das Rasenmähen, das Streichen von Hauswänden oder Pflasterarbeiten im Garten. Auch Firmen dürfen nicht produzieren, Werkstätten müssen zu bleiben und Handwerker wie Zimmerer dürfen nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es nur für Notdienste, die Feuerwehr, Krankenhäuser oder die Energieversorgung.
Auch beim Einkaufen gibt es kaum Möglichkeiten. Fast alle Geschäfte müssen komplett geschlossen bleiben. Das gilt sowohl für Läden im Ortskern als auch für große Märkte in den Gewerbegebieten. Nur Tankstellen, Apotheken und kleine, personallose Supermärkte bis 150 Quadratmeter dürfen öffnen. Bäcker und Konditoren dürfen zwischen 8 und 18 Uhr für maximal drei Stunden verkaufen, Blumenläden für maximal zwei Stunden.
Gaststätten dürfen zwar öffnen, aber bei den Spielautomaten gibt es eine wichtige Regel: Während des Hauptgottesdienstes, meist zwischen 7 und 11 Uhr, müssen die Geräte ausgeschaltet und abgedeckt sein.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Strafen rechnen. Das Landratsamt Ansbach droht bei illegal geöffneten Läden mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro. Bei Verstößen gegen die allgemeine Feiertagsruhe können die Strafen sogar bis zu 10.000 Euro betragen. Zudem können Konkurrenten Abmahnungen schicken, was weitere Kosten verursacht.
Die Polizei und das Landratsamt werden am 15. August Kontrollen durchführen. Die Beamten dürfen Arbeiten sofort stoppen oder Betriebe schließen lassen. Wer Fragen zu den Regeln hat, kann das Landratsamt Ansbach unter 0981/468-3101 (Feiertagsgesetz) oder 0981/468-3200 (Ladenschluss) anrufen.
Quelle: Dürrwangen – zur Originalmeldung