Dürrwangen: Strenge Regeln am Feiertag Mariä Himmelfahrt
In Dürrwangen (Landkreis Ansbach, Bayern) ist der 15. August 2026 ein offizieller Feiertag. Das bedeutet für alle Bewohner und Firmen im Gemeindegebiet: Es herrscht Ruhegebot. Wer an diesem Samstag öffentlich bemerkbare Arbeiten verrichtet, die die Feiertagsruhe stören, macht sich strafbar.
Das betrifft nicht nur Firmen, sondern auch Privatpersonen. Wer zum Beispiel den Rasen mäht, die Fassade streicht oder Pflastersteine verlegt, verstößt gegen das Gesetz. Auch Werkstätten, Friseure oder Bauunternehmen müssen geschlossen bleiben. Ausgenommen sind nur Notdienste, die Feuerwehr, Krankenhäuser sowie die Energie- und Wasserversorgung.
Auch beim Einkaufen gibt es strenge Regeln. Fast alle Läden müssen zu bleiben – das gilt für den Ortskern genauso wie für die Gewerbegebiete. Nur Tankstellen, Apotheken und kleine, personallose Supermärkte (bis 150 Quadratmeter) dürfen öffnen. Bäcker und Konditoren dürfen zwischen 8 und 18 Uhr für maximal drei Stunden öffnen, Blumenläden für maximal zwei Stunden im selben Zeitraum.
Gaststätten dürfen zwar öffnen, müssen aber zwischen 7 und 11 Uhr die Spielautomaten ausschalten und abdecken, da zu dieser Zeit der Hauptgottesdienst stattfindet. Spielhallen haben eigene Zeitfenster: Sie dürfen von 00 bis 03 Uhr und dann wieder ab 11 Uhr öffnen.
Wer die Regeln ignoriert, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Verstöße gegen das Feiertagsgesetz können bis zu 10.000 Euro kosten. Wer seinen Laden illegal offen hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Zudem drohen Abmahnungen von der Konkurrenz oder der IHK, die schnell mehrere tausend Euro kosten können.
Das Landratsamt Ansbach und die Polizei werden den Tag genau kontrollieren. Die Beamten dürfen Betriebe sofort schließen oder Arbeiten stoppen lassen. Die Regeln gelten für alle Ortsteile, egal ob die Bewohner dort eher evangelisch oder katholisch sind.
Wer Fragen zu den genauen Zeiten oder Verboten hat, kann das Landratsamt Ansbach unter der Telefonnummer 0981/468-3101 (Feiertagsgesetz) oder 0981/468-3200 (Ladenschluss und Gastronomie) erreichen.
Quelle: Dürrwangen – zur Originalmeldung