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Dresden: Bürgerbegehren gegen Kürzungen beim Nahverkehr scheitert

Die Landesdirektion Sachsen lässt keinen Bürgerentscheid zu. Ein Plan, die Kürzungen bei den DVB zu verhindern, war rechtlich nicht zulässig.

In Dresden (Sachsen) gibt es Streit um die Busse und Bahnen. Die Stadt hatte am 31. Januar 2025 beschlossen, das Angebot der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) zu reduzieren. Grund dafür waren steigende Preise und fehlendes Geld von Bund und Land. Eine Bürgerinitiative wollte das verhindern und startete das Bürgerbegehren »Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!«.

Zwar schafften es die Initiatoren, genug Unterschriften zu sammeln. Über fünf Prozent der wahlberechtigten Dresdner unterschrieben. Doch dann kam der Stopp vom Stadtrat: Am 11. Dezember 2025 entschied das Gremium, dass das Begehren unzulässig sei. Der Grund war ein mangelhafter Vorschlag zur Finanzierung der Kosten.

Die Initiatoren wehrten sich dagegen und legten Widerspruch ein. Sie argumentierten, sie hätten sich bei den Kosten auf die Schätzungen der Stadt verlassen. Jetzt hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) endgültig entschieden und den Widerspruch am 27. August 2026 abgelehnt.

Das Problem lag an den Zahlen. Die Stadt schätzte die Kosten bis zu vier Millionen Euro höher ein als die Initiatoren. Zudem waren die Finanzierungsvorschläge der Gruppe nicht realistisch. Sie wollten Geld vom Bund, vom Land oder von anderen städtischen Betrieben holen. Das war aber faktisch nicht möglich. Übrig blieb nur die Erhöhung der Gewerbesteuer, worüber jedoch allein der Stadtrat entscheiden darf.

Da ein Bürgerentscheid wie ein Beschluss des Stadtrates wirkt und für drei Jahre bindend wäre, müssen die Bürger genau wissen, was das Ganze kostet. Da die Informationen im Begehren nicht ausreichten, bleibt es bei der Ablehnung. Ein Bürgerentscheid wird es somit nicht geben.

Quelle: Medienservice Sachsen – zur Originalmeldung

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