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Dortmund: 13-Jähriger mit getuntem E-Scooter gestoppt

Ein Jugendlicher raste mit einem illegalen E-Scooter über die Emscherpromenade. Am Ende half ein Passant, die Fahrt zu beenden.

Am Donnerstagabend kam es in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) an der Emscherpromenade zu einer wilden Jagd. Gegen 19:15 Uhr bemerkten Passanten an der Ruine "Viadukt", dass drei Jugendliche auf E-Scootern völlig außer Kontrolle waren. Die Fahrer rasten über die Fußwege und beschimpften die Leute, die dort spazieren gingen.

Die Polizei wurde gerufen und bemerkte die drei Fahrer. Die Scooter hatten keine Kennzeichen. Die Beamten fuhren hinterher und stellten fest, dass die Jugendlichen mit etwa 40 bis 45 km/h unterwegs waren. Das ist mehr als doppelt so schnell, wie es erlaubt ist. Obwohl die Polizisten die Fahrer mit Lautsprecherdurchsagen zum Anhalten aufforderten, fuhren die Jugendlichen einfach weiter. Dabei wurde es für Fußgänger und Radfahrer gefährlich.

In der Nähe des Viadukts trennten sich die drei Fahrer auf. Die Polizei konnte nur einem der Jugendlichen folgen. Ein Fußgänger sah die Verfolgung und stellte sich dem Fahrer mutig in den Weg, um ihn zu stoppen. Dabei stürzte der 13-Jährige und verletzte sich leicht.

Wie sich später herausstellte, gehörte der E-Scooter der Mutter des Jungen. Da das Fahrzeug keine Zulassung hatte, nahmen die Beamten den Roller mit. Jetzt prüfen die Ermittler, ob der Scooter technisch verändert wurde, um schneller zu fahren.

Der Junge wurde auf der Wache an seine Familie übergeben. Die Mutter muss nun mit einem Strafverfahren rechnen, weil das Fahrzeug nicht versichert war. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor getunten Scootern. Diese seien nicht für hohe Geschwindigkeiten gebaut und stellten ein großes Risiko für alle dar. Zudem dürfen E-Scooter in Deutschland erst ab 14 Jahren gefahren werden.

Die Polizei kündigte an, dass es in Zukunft mehr Kontrollen geben wird, unter anderem auf dem Gelände Phoenix West. Ob und inwieweit sich der Jugendliche strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Dortmund – zur Originalmeldung

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