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Dobitschen: Grünschnitt darf wieder verbrannt werden

Copyright und Urheber siehe Dobitschen

Vom 19. Oktober bis zum 14. November ist es in Dobitschen erlaubt, trockenen Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.

Wer in Dobitschen (Landkreis Altenburger Land, Thüringen) seinen Garten aufräumt, darf nun auf eine bestimmte Methode zurückgreifen. In der Zeit vom 19. Oktober bis zum 14. November ist es erlaubt, trockenen Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.

Allerdings gibt es dabei klare Regeln. Wer das Feuer anlegt, muss sich an die Auflagen der Allgemeinverfügung halten. Diese Regeln wurden bereits im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Wer die Details nachlesen möchte, findet die Informationen auch im Internet auf der Seite des Landkreises Altenburger Land.

Nicht jeder darf jedoch den Gartenmüll verbrennen. Die Kerngebiete der Städte sind von dieser Erlaubnis ausgeschlossen. Das ist bereits im Vorjahr so gewesen und gilt auch diesmal.

Die Bewohner sollten darauf achten, nur wirklich trockenes Material zu nutzen, um die Auflagen einzuhalten.

Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung

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