Dietenheim verbietet Treffen von Autoposern und Tunern
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) zieht die Stadtverwaltung die Notbremse. Die Behörde hat mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, um Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene zu verhindern. Das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile. Betroffen sind sowohl öffentliche Plätze als auch privates Gelände.
Besonders deutlich wurde dies bei einem Verbot vom 3. April bis 5. April 2026. In diesem Zeitraum waren alle Treffen der Szene untersagt. Die Stadt definiert die Tuning-Szene als Fahrer, die ihre Autos technisch verändert haben – etwa am Auspuff, dem Fahrwerk oder der Motorleistung. Als Poser gelten jene, die ihre Wagen verkehrswidrig zur Selbstdarstellung präsentieren. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer einer Aufforderung nicht innerhalb von zehn Minuten folgen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, lässt die Stadt die Autos abschleppen. Das kostet die Besitzer mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem werden die Fahrzeuge beschlagnahmt. Die Besitzer bekommen ihre Autos erst zurück, wenn sie alle Kosten bezahlt haben und die Technik des Wagens wieder den Straßenverkehrsvorschriften entspricht.
Neben den Tuning-Verboten gibt es in der Stadt weitere Neuerungen. So hat der Gemeinderat am 13. Juli 2026 eine neue Spielplatzsatzung sowie eine Neufassung der Schul- und Ferienbetreuungs-Satzung beschlossen. Beide Regelungen treten im September 2026 in Kraft. Zudem plant die Stadt eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage in Regglisweiler, wofür derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Die betroffenen Autofahrer können gegen die Verbote innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis einlegen.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung