Dietenheim verbietet Treffen für Autoposer und Tuner
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) will die Stadtverwaltung ein Ende vom Lärm und dem Getue der Autotuning- und Poser-Szene machen. Deshalb hat die Stadt als Ortspolizeibehörde ein Verbot für Treffen dieser Gruppen ausgesprochen.
Das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile. Es betrifft sowohl öffentliche Plätze als auch private Grundstücke. Konkret untersagt die Stadt Treffen im Zeitraum vom 3. April 2026, 6 Uhr morgens, bis zum 5. April 2026, ebenfalls um 6 Uhr morgens. Zuvor gab es bereits ähnliche Verbote, etwa Ende 2025 und im Juli 2026.
Die Stadt definiert die Zielgruppe genau: Zur Tuning-Szene gehören Fahrer, die ihre Autos technisch verändert haben – egal ob am Karosseriebau, am Fahrwerk, am Motor oder am Auspuff. Als Poser gelten diejenigen, die ihre Wagen verkehrswidrig zur Schau stellen. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn eine Person nach einer Aufforderung nicht innerhalb von 10 Minuten verschwindet oder erneut gegen das Verbot verstößt, wird das Auto abgeschleppt. Das kostet mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.
Die Autos werden erst nach einer Prüfung wieder herausgegeben, sofern keine technischen Bedenken für den Straßenverkehr bestehen. Voraussetzung ist außerdem, dass alle entstandenen Kosten bezahlt wurden. Gegen diese Anordnungen kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Rathaus in der Königstraße 63 oder beim Landratsamt in Ulm eingelegt werden.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung