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Dietenheim verbietet Treffen der Tuning- und Poser-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt Dietenheim geht gegen illegale Autotreffen vor. Wer sich trotz Verbot versammelt, riskiert, dass sein Wagen abgeschleppt und beschlagnahmt wird.

In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) hat die Stadtverwaltung eine klare Ansage an die Autotuning- und Poser-Szene gemacht. Mit einer offiziellen Allgemeinverfügung werden Treffen dieser Gruppen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Das Verbot gilt sowohl für öffentliche Plätze als auch für private Grundstücke.

Besonders deutlich wird die Maßnahme bei den konkreten Zeiträumen. So war beispielsweise ein Treffen vom 27. Dezember 2025, 20 Uhr, bis zum 28. Dezember 2025, 6 Uhr, komplett verboten. Auch für andere Zeiträume, etwa im April 2026, wurden ähnliche Verbote ausgesprochen.

Die Stadt definiert genau, wen sie meint: Zur Tuning-Szene zählen Fahrer, deren Autos technisch verändert wurden – etwa an der Karosserie, dem Motor, dem Fahrwerk oder dem Auspuff. Als Poser gelten jene, die ihre Fahrzeuge verkehrswidrig zur Schau stellen oder präsentieren. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer der Aufforderung, den Ort zu verlassen, nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommen, wird das Auto abgeschleppt. Das kostet mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.

Die Autos werden nicht sofort wieder herausgegeben. In der Regel ist dies frühestens am darauffolgenden Montag möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Besitzer alle Kosten bezahlt hat und das Auto technisch in einem Zustand ist, der die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt.

Ob und inwieweit sich die betroffenen Menschen strafbar gemacht haben, klärt im Einzelfall die zuständige Behörde. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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